OLG Hamm - Urteil vom 26.07.2016
9 U 133/15
Normen:
II BGB §§ 823 I, 253;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 22.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 263/12

Höhe des Schmerzensgeldes bei Luxation eines Hüftgelenks mit nachfolgendem zweimaligen Austausch der Hüftpfanne aufgrund eines Sturzes bei Eis und Schnee

OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - Aktenzeichen 9 U 133/15

DRsp Nr. 2017/1394

Höhe des Schmerzensgeldes bei Luxation eines Hüftgelenks mit nachfolgendem zweimaligen Austausch der Hüftpfanne aufgrund eines Sturzes bei Eis und Schnee

Zum Umfang des materiellen und immateriellen Schadens, den eine Geschädigte aufgrund einer Sturzverletzung - Luxation eines Hüftgelenks mit Komplikationen im Heilungsverlauf - erlitten hat und für den der Schädiger aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung - Verstoß gegen die Streu- und Räumpflicht - haftet.

Kommt es aufgrund eines Sturzes bei Eis und Schnee bei dem Geschädigten zu einer Luxation des Hüftgelenks mit nachfolgender Implantation einer neuen Hüftpfanne und der erneuten Implantation einer Hüftpfanne nach vier weiteren Spontanluxationen, so ist ein Gesamtschmerzensgeld von 22.500 EUR angemessen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.05.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 296,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.03.2014 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.