Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 03.08.2016,
I.
Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Streitig ist die Höhe der Verfahrensgebühr.
Inhalt des dieser Kostenstreitigkeit zugrundeliegenden Klageverfahrens (S
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