LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 25.01.2017 L 3 R 383/16
Normen:
FRG § 22 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 207/15
Höhe einer ErwerbsminderungsrenteBeitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRGKürzung der ermittelten EntgeltpunkteNachweis von Beitragszeiten
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen L 3 R 383/16
DRsp Nr. 2017/8914
Höhe einer ErwerbsminderungsrenteBeitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRGKürzung der ermittelten EntgeltpunkteNachweis von Beitragszeiten
1. Die Kürzung der ermittelten Entgeltpunkte auf 5/6 für lediglich glaubhaft gemachte Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG beruht auf der Erfahrungstatsache, dass auch die durchschnittliche Beitragsdichte im Bundesgebiet (nur) diesem Umfang entspricht.2. Um eine Besserstellung des fremdrentenberechtigten Personenkreises gegenüber den in Deutschland rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zu vermeiden, muss daher eine höhere Beitragsdichte bezüglich etwaiger Fremdrentenzeiten jeweils im Einzelfall nachgewiesen werden.
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