1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung einer sog. Hybridanleihe.
Die Kläger (Kl) reichten am 05. November 2009 ihre gemeinsame Einkommensteuer(ESt)-Erklärung für das Streitjahr 2008 beim Beklagten (Bekl) ein. In der beigefügten Anlage KAP wurden neben anderen Erträgen Einnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von ./. 32.871 EUR (X Bank) sowie ./. 4.636 EUR (Depotverwaltung A.B. / Y Bank) erklärt (Bl. 13 bis 15 sowie 28 bis 30 der ESt-Akten des Bekl.
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