1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen
Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr (2008) im Inland eine Betriebsstätte unterhalten hat und deshalb beschränkt steuerpflichtig ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft ungarischen Rechts (Kft), vergleichbar einer deutschen GmbH, mit Sitz in Ungarn. Geschäftsgegenstand ist die Fleischverarbeitung, der Name der Klägerin bedeutet übersetzt „XY GmbH”. Die Klägerin beschäftigte insgesamt knapp etwa 200 Mitarbeiter, davon 130 bis 140 in Ungarn.
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