OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.02.2021
19 A 577/20
Normen:
AO -SF § 13;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2021, 487
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3208/19

In der Schule gezeigtes Leistungsvermögen und Sozialverhalten als Maßstab für die Erteilung einer sonderpädagogischen Unterstützung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2021 - Aktenzeichen 19 A 577/20

DRsp Nr. 2021/2628

In der Schule gezeigtes Leistungsvermögen und Sozialverhalten als Maßstab für die Erteilung einer sonderpädagogischen Unterstützung

Die Frage, ob ein Schüler einer sonderpädagogischen Unterstützung bedarf, welcher konkrete Unterstützungsbedarf besteht und welche Schule der geeignete Förderort ist, beurteilt sich vorrangig nach dem in der Schule gezeigten Leistungsvermögen, dem Lern- und Arbeitsverhalten und dem sonstigen Sozialverhalten in der Schule.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

AO -SF § 13;

Gründe