BFH - Urteil vom 05.11.2002
IX R 18/02
Normen:
EStG §§ 2 9 21 ; FGO § 118 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2003, 416
BFH/NV 2003, 549
BFHE 200, 556
DB 2003, 478
DStR 2003, 325
DStRE 2003, 383
NZM 2003, 609
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 229/97

In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

BFH, Urteil vom 05.11.2002 - Aktenzeichen IX R 18/02

DRsp Nr. 2003/3143

In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

»1. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist --auch beim Vermieten in Eigenregie-- ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen auszugehen (gegen BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 IV C 3 -S 2253- 77/02, BStBl I 2002, 1039, Tz. 1).2. Bei einer teils selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist --nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und die Vermietung entfallenden Kosten-- durch eine Prognose festzustellen, ob in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.«

Normenkette:

EStG §§ 2 9 21 ; FGO § 118 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind Eigentümer einer Ferienwohnung, die sie selbst an wechselnde Feriengäste vermieten. Im Streitjahr (1995) war die Ferienwohnung an 121 Tagen vermietet.