FG Köln - Urteil vom 24.02.2021
4 K 2786/16
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 8;

In Frage stehende inländische Besteuerung des vom Kläger in den Niederlanden erzielten Bruttolohns

FG Köln, Urteil vom 24.02.2021 - Aktenzeichen 4 K 2786/16

DRsp Nr. 2021/7220

In Frage stehende inländische Besteuerung des vom Kläger in den Niederlanden erzielten Bruttolohns

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der vom Kläger in den Niederlanden erzielte Bruttoarbeitslohn der inländischen Besteuerung zu unterwerfen ist.

Der Kläger hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz im Inland. Er arbeitete bis Mai 2020 in den Niederlanden als ... der Community Bank, eine Bankfiliale der Bank of America, N.A., auf einem Gelände eines militärischen Hauptquartiers der amerikanischen Streitkräfte in den Niederlanden (... Battalion, ... Schinnen, Niederlande). Im Jahr 1984 war er von der American Express Bank Military Banking Devision eingestellt worden, welche infolge einer Betriebsübernahme und einer anschließenden Fusion mit Wirkung vom 5.7.1999 in Bank of America umbenannt wurde. Eine Verlegung der Bank auf das Gelände des NATO-Hauptquartiers Allied Joint Force Command Brunssum, Niederlande, war für das Jahr 2019 geplant.

Der Kläger wurde steuerlich bei verschiedenen Finanzämtern erfasst (Finanzamt - FA - Z St.-Nr.: 1 im Jahr 2008; FA Y St.-Nr.: 2 in den Jahren 2009 und 2010; ab 22.6.2010 FA X St.-Nr.: 3).