Streitig ist, ob der Kläger einen gewerblichen Grundstuckshandel betrieben hat.
Der Kläger war im Streitjahr 1992 als selbständiger ... tätig. Mit Vertrag vom 14.8.1991 gründete er die ... GmbH (... GmbH) mit Sitz in ... (AG ... HRB 1988). Er war auch deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Im Jahre 1994 fand beim Kläger eine Betriebsprüfung (Bp.) für den Prüfungszeitraum 1989 bis 1991 statt. Dabei machte der Betriebsprüfer u. a. die folgenden Feststellungen.
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