FG Hamburg, Urteil vom 30.05.2000 - Aktenzeichen VII 27/97
DRsp Nr. 2001/1697
Inanspruchnahme aus Bürgschaft als nachträgliche
Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft des Gesellschafters für Schulden der Kapitalgesellschaft kann dann zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen, wenn die Übernahme der Bürgschaft ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und ihr eigenkapitalersetzende Eigenschaften zukommen.