In dem Rechtsstreit
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werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
I.
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