BGB § 145; BGB § 313; BGB § 793; Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27.02.1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24.08.1953 (BGBl. 1953 III Nr. 7411-1, zuletzt geändert durch Art. 301 der Verordnung vom 31.08.2015, BGBl. I S. 1474) § 2; Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27.02.1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24.08.1953 (BGBl. 1953 III Nr. 7411-1, zuletzt geändert durch Art. 301 der Verordnung vom 31.08.2015, BGBl. I S. 1474) § 11; Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27.02.1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24.08.1953 (BGBl. 1953 III Nr. 7411-1, zuletzt geändert durch Art. 301 der Verordnung vom 31.08.2015, BGBl. I S. 1474) § 77;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 109/16
Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland aus von ihr emittierten Bezugsscheinen für Fundierungsschuldverschreibungen im Zusammenhang mit der sog. Young-Anleihe des Deutschen ReichesBegriff der Währung mit der geringsten Abwertung gem. Anl. I A2 (e) Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden von 1953
KG, Urteil vom 05.11.2020 - Aktenzeichen 2 U 85/17 ASchu
DRsp Nr. 2020/17165
Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland aus von ihr emittierten Bezugsscheinen für Fundierungsschuldverschreibungen im Zusammenhang mit der sog. Young-Anleihe des Deutschen ReichesBegriff der "Währung mit der geringsten Abwertung" gem. Anl. I A2 (e) Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden von 1953
1. Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslSchuldAbkAG sind nach der Zivilprozessordnung zu behandeln und zu entscheiden (zu B.I.).2. Die "Währung mit der geringsten Abwertung" gemäß Anlage I A.2.(e) Abs. 2 des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden von 1953 (Währungssicherungsklausel) ist nach dem Kursverhältnis zwischen Emissionswährung und US-Dollar zu ermitteln (zu B.II.2.d.bb.). Dabei ist - ab dem in der Klausel genannten Anfangsdatum vom 1. August 1952 - die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit in den Blick zu nehmen. Soweit die sog. Schattenquote betroffen ist, kommt es daher auf die Wertentwicklung im Zeitraum vom 1. August 1952 bis zum 4. Oktober 2010 an (zu B.II.2.d.cc.).
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