BFH - Urteil vom 18.04.2013
VI R 29/12
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 12.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1228/09

Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für kostenfreie Familienheimfahrten

BFH, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen VI R 29/12

DRsp Nr. 2013/16342

Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für kostenfreie Familienheimfahrten

1. Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden.2. Steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten um den Werbungskostenabzug von Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, insbesondere darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hierfür tatsächlich Aufwendungen getragen haben muss.