Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. September 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Kläger nehmen die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Kläger erwarben im März 2019 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Mercedes Benz C 250 d Cabrio, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist. Die Abgasrückführung erfolgt in dem Fahrzeug in Abhängigkeit von der Temperatur ("Thermofenster").
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