OLG München - Endurteil vom 12.08.2020
20 U 4366/19
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 179;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 24.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 465/17

Inanspruchnahme des für eine noch nicht gegründete GmbH handelnden späteren Gesellschafters auf Erfüllung eines für diese abgeschlossenen Kaufvertrages

OLG München, Endurteil vom 12.08.2020 - Aktenzeichen 20 U 4366/19

DRsp Nr. 2020/12435

Inanspruchnahme des für eine noch nicht gegründete GmbH handelnden späteren Gesellschafters auf Erfüllung eines für diese abgeschlossenen Kaufvertrages

Wer für eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existente GmbH handelt, haftet gem. § 179 BGB analog auf Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen.

Tenor

1.

Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 24. Juli 2019, Az. 43 O 465/17, in Ziffer I. und im Kostenausspruch abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - neu gefasst:

I.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin € 15.470,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.07.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe folgender gebrauchter Kaufgegenstände: 2 Bally Wolff SLT, ZL 299310014 und 297010244, 1 Billardtisch, 1 Alarmanlageset, 1 Videoüberwachung, 1 Kaffeemaschine, 1 SAT-Anlage, 1 Fernseher.

2.

Im Übrigen werden die Berufungen der Parteien zurückgewiesen.

3. 4. 5.