Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. März 2022 durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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