Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 20. November 2020 gemäß § 552a ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
2.Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 2.010,50 € festgesetzt.
A.
Die Klägerin, ein Filmfonds in Form einer Publikums-KG, nimmt den Beklagten als ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines Abfindungsfehlbetrags in Anspruch.
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