FG Hamburg - Urteil vom 27.08.2009
2 K 12/09
Normen:
AO § 155; AO § 167; VersStG § 1 Abs. 1; VersStG § 3 Abs. 1; VersStG § 4 Nr. 5; VersStG § 7; VersStG § 8;
Fundstellen:
DStRE 2010, 681
EFG 2010, 184

Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid; Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

FG Hamburg, Urteil vom 27.08.2009 - Aktenzeichen 2 K 12/09

DRsp Nr. 2009/25790

Inanspruchnahme eines Entrichtungsschuldners durch Steuerbescheid; Steuerbefreiung bei Reiseversicherungspaketen

1. Ein Steuerentrichtungschuldner kann bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Steueranmeldung durch Steuerbescheid (Nachforderungsbescheid) in Anspruch genommen werden. Materiell-rechtlich handelt es sich nicht nur um die Geltendmachung einer Entrichtungschuld, sondern um die eines Haftungsanspruchs mit der Folge, dass die tatbestandlichen Erfordernisse der Haftungsnorm vorliegen müssen. 2. Eine Befreiung von der Versicherungsteuer kann nur gewährt werden, wenn das Entgelt ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 5 VersStG steuerbefreite Versicherung geleistet wird. Das Versicherungsteuerrecht erlaubt nicht eine nachträgliche Aufteilung des Entgelts auf mehrere versicherte Risiken. 3. Es ist an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob ein einheitliches Versicherungsverhältnis oder eine Bündelung mehrerer Versicherungsverträge vorliegt. Bei den von der Klägerin angebotenen Reiseversicherungspaketen handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis.

Normenkette:

AO § 155; AO § 167; VersStG § 1 Abs. 1; VersStG § 3 Abs. 1; VersStG § 4 Nr. 5; VersStG § 7; VersStG § 8;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Krankenversicherung, die Bestandteil von Reiseversicherungspakten ist, von der Versicherungsteuer ausgenommen ist.