Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. März 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht unter dem Gesichtspunkt einer deliktischen Schädigung des Klägers auf die Berufung der Beklagten die Klage auf Zahlung in Höhe von 9.935,42 € nebst Zinsen aus 23.768,88 € vom 13. März 2021 bis 23. Juni 2022 und aus 9.935,42 € ab dem 24. Juni 2022 abgewiesen und die Berufung des Klägers zurückgewiesen hat, soweit er den Wegfall der Verurteilung der Beklagten Zug um Zug gegen die Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs begehrt hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|