Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 14. Oktober 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Beklagte zur Zahlung von mehr als 7.336,17 € nebst Zinsen und zur Zahlung von Zinsen aus mehr als 8.367,24 € für die Zeit vom 18. Dezember 2020 bis zum 23. September 2021 verurteilt und die teilweise Erledigung des Rechtsstreits festgestellt hat. Das vorbezeichnete Urteil wird im Ausspruch zur Hauptsache wie folgt neu gefasst:
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