Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 5. August 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.
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