Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2017 durch Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21. Dezember 2018.
Der Streitwert wird auf 33.752,05 € festgesetzt.
I.
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