Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249, S. 25) in ihrer durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (ABl. L 156, S. 23) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 69/335) Art. 4 Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Corte suprema di cassazione (Italien) , vom 03.12.2008
Indirekte Steuern - Besteuerung der Erhöhung des Gesellschaftskapitals - Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG - Nationale Regelung zur Besteuerung der Eintragung des Rechtsakts der Erhöhung des Kapitals einer Gesellschaft in das Handelsregister - Besteuerung der Gesellschaft, in die Kapital eingelegt wird, und des Notars als Gesamtschuldner - Keine tatsächliche Kapitalzuführung - Beschränkung der Beweismöglichkeiten
EuGH, Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen Rs. C-35/09
DRsp Nr. 2010/12085
Indirekte Steuern - Besteuerung der Erhöhung des Gesellschaftskapitals - Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG - Nationale Regelung zur Besteuerung der Eintragung des Rechtsakts der Erhöhung des Kapitals einer Gesellschaft in das Handelsregister - Besteuerung der Gesellschaft, in die Kapital eingelegt wird, und des Notars als Gesamtschuldner - Keine tatsächliche Kapitalzuführung - Beschränkung der Beweismöglichkeiten
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