FG Saarland - Urteil vom 30.08.2000
1 K 267/99
Normen:
AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 ;

Indizbeweis bei Behauptung des Nichtzugangs von schriftlichen Verwaltungsakten

FG Saarland, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 267/99

DRsp Nr. 2001/2501

Indizbeweis bei Behauptung des Nichtzugangs von schriftlichen Verwaltungsakten

Für den Nachweis des Zugangs eines mit einfachem Brief übersandten schriftlichen Verwaltungsaktes gelten die allgemeinen Beweisregeln, wonach bestimmte Verhaltensweisen eines Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraumes nach oder vor der Absendung des Verwaltungsaktes oder alle anderen Umstände des Einzelfalls vom FG im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden können, dass entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen von einem Zugang des Schriftstücks ausgegangen wird (hier: Nichtzugang von vier, unabhängig voneinander, während eines Zeitraums von fünf Monaten zugesandten Schriftstücken des FA).

Normenkette:

AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der beim Beklagten zur Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer veranlagt wird, betreibt seit 1994 ein Gewerbe für Holz- und Bautenschutz.