FG Hessen - Urteil vom 08.03.2012
3 K 3210/09
Normen:
AO § 8; EStG § 1 Abs. 1;

Indizien für die Aufgabe des Familienwohnsitzes eines Piloten

FG Hessen, Urteil vom 08.03.2012 - Aktenzeichen 3 K 3210/09

DRsp Nr. 2012/17040

Indizien für die Aufgabe des Familienwohnsitzes eines Piloten

Zur Bestimmung des inländischen Wohnsitzes kommt es maßgeblich auf den objektiven Zustand des Innehabens einer Wohnung und die Umstände an, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzen wird; ein entgegenstehender subjektiver Wille des Steuerpflichtigen ist unbeachtlich. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass die Wohnung in der die Familie des Steuerpflichtigen wohnt als sein Wohnsitz anzusehen ist. Der Steuerpflichtige hat den Nachweis zu erbringen, dass er seinen Wohnsitz in der Familienwohnung aufgegeben hat. Indizien für die Aufgabe des Wohnsitzes.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 8; EStG § 1 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger im Streitzeitraum in Deutschland einen Wohnsitz hatte und damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Kläger sind Eheleute; der gemeinsame Sohn S wurde im Jahr 19… geboren. Dem Kläger gehört das selbstgenutzte 2-Familienhaus … in W . Daneben steht ein (vermietetes) Mehrfamilienhaus in .. sowie eine Ferienwohnung in …

( USA ) in seinem Eigentum.