OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.03.2017 3 L 115/15
Normen:
IZG LSA § 1 Abs. 1 S. 1; IZG LSA § 1 Abs. 2; IZG LSA § 2 Nr. 1; IZG LSA § 4 Abs. 2; IZG LSA § 5 Abs. 1; IZG LSA § 5 Abs. 2; IZG LSA § 5 Abs. 3; IZG LSA § 7 Abs. 1 S. 1; IFG § 1 Abs. 1 S. 1-2; IFG § 3 Nr. 3b) und Nr. 4 und Nr. 7; GG Art. 20; GWB § 44; UIG § 2 Abs. 4 S. 1; UIG § 8 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2017, 921
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 21.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 81/15
Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter aus jüdischem Besitz; Gewährung des Zugangs zu amtlichen Informationen nur auf Antrag
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.03.2017 - Aktenzeichen 3 L 115/15
DRsp Nr. 2017/12160
Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter aus jüdischem Besitz; Gewährung des Zugangs zu amtlichen Informationen nur auf Antrag
Zum Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter , insbesondere aus jüdischem Besitz1. Sowohl der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA als auch der in mehreren Vorschriften verwendete Begriff des "Antragstellers" (z. B. §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 2, 5 Abs. 1-3 IZG LSA) bringen klar zum Ausdruck, dass der Zugang zu amtlichen Informationen nur auf Antrag gewährt wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.