FG Niedersachsen - Urteil vom 17.03.2005
6 K 865/03
Normen:
AO § 30 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1033
EFG 2005, 1068

Informationsperson; Akteneinsicht - Abwägung bei Verlangen auf Nennung einer Informationsperson

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 6 K 865/03

DRsp Nr. 2005/6814

Informationsperson; Akteneinsicht - Abwägung bei Verlangen auf Nennung einer Informationsperson

1. Ist das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen, ist für eine Klage auf Akteneinsicht (wieder) der Finanzrechtsweg gegeben. 2. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist nicht verpflichtet, einem Kl. Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten zu gewähren oder den Namen der Informationsperson preiszugeben. Denn auch Informationspersonen gehören zum geschützten Personenkreis des § 30 AO.

Normenkette:

AO § 30 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte gegenüber dem Kläger verpflichtet ist, den Namen einer Informationsperson bekannt zu geben.