FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 27.04.2006
6 K 120/02
Normen:
EStG § 15 § 18 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 107
DStRE 2007, 281
EFG 2006, 1324

Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten im EDV-Bereich

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 6 K 120/02

DRsp Nr. 2006/20676

Ingenieurähnliche Tätigkeit eines Autodidakten im EDV-Bereich

Ein selbständiger EDV-Berater ohne Hochschulabschluss, der im Bereich der Systemtechnik bzw. der Entwicklung komplexer Anwendersoftware tätig ist, übt auch dann eine ingenieurähnliche und damit freiberufliche Tätigkeit aus, wenn er nicht über ein ingenieurähnliches Grundlagenwissen verfügt.

Normenkette:

EStG § 15 § 18 ;

Tatbestand:

Es ist streitig, ob der Kläger im Sinne von § 18 EStG selbständig tätig ist oder ob er einen Gewerbebetrieb unterhält.

Der Kläger ist seit 1998 selbständiger EDV-Berater.

Nach der Mittleren Reife in 1967 und dem anschließenden Besuch einer kaufmännischen Privatschule bildete sich der Kläger seit 1972 kontinuierlich auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung fort. Die Kenntnisse für seine verschiedenen Positionen im EDV-Bereich bis hin zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Datenbankadministration, Datenbankdesign, Systemprogrammierung, Projektleitung, Rechenzentrum-Untersuchung, Anwendungsdesign und Anwendungsentwicklung erwarb sich der Kläger neben dem Selbststudium durch die Teilnahme an diversen Seminaren der Firmen A, B und C GmbH.