FG Bremen - Urteil vom 10.03.2004
2 K 47/03 (2)
Normen:
AO (1977) § 42 § 37 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 942

Inhaber des Anspruchs auf Erstattung von Steuerabzugsbeträgen bei Gestaltungsmissbrauch

FG Bremen, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 2 K 47/03 (2)

DRsp Nr. 2004/6093

Inhaber des Anspruchs auf Erstattung von Steuerabzugsbeträgen bei Gestaltungsmissbrauch

1. Eine im Ausland ansässige stille Gesellschafterin kann keine Erstattung der von dem Beteiligungsertrag einbehaltenen Kapitalertragsteuern beanspruchen, wenn die Beteiligung als eine rechtsmissbräuchliche Verlagerung von Beteiligungserträgen über Domizilgesellschaften ins Ausland anzusehen ist. Aufgrund der Anwendung von § 42 AO ist die stille Gesellschafterin so zu behandeln, als ob sie nicht Gläubigerin der Kapitalerträge und damit auch nicht Inhaberin eines Erstattungsanspruchs wäre. 2. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO setzt unter anderm voraus, dass eine Steuer oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist.

Normenkette:

AO (1977) § 42 § 37 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts, begehrt die Erstattung von Kapitalertragsteuern, Ergänzungsabgaben und Verspätungszuschlägen, die von der sog. deutschen K-Gruppe gezahlt worden sind.