FG Thüringen - Urteil vom 26.09.2017
2 K 264/13
Normen:
EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 1 Abs. 1 S. 1;

Inhaftungnahme eines Fussballvereins für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die an ihre beschränkt steuerpflichtigen Spieler der ersten Fußballmannschaft im Haftungszeitraum gezahlten Vergütungen; Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Spieler der ersten Fußballmannschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 LStDV

FG Thüringen, Urteil vom 26.09.2017 - Aktenzeichen 2 K 264/13

DRsp Nr. 2018/5155

Inhaftungnahme eines Fussballvereins für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die an ihre beschränkt steuerpflichtigen Spieler der ersten Fußballmannschaft im Haftungszeitraum gezahlten Vergütungen; Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Spieler der ersten Fußballmannschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 LStDV

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Lohnsteuerhaftungsbescheid.

1. 2. 3.