FG München - Beschluss vom 12.03.2013
5 V 2843/12
Normen:
AO § 119; EStG § 6b i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002;

Inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes rechtsträgerbezogenen Reinvestition nach § 6b EStG bei Grundtückskaufvertrag über noch nicht vermessene Grundstücksfläche

FG München, Beschluss vom 12.03.2013 - Aktenzeichen 5 V 2843/12

DRsp Nr. 2013/6563

Inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes rechtsträgerbezogenen Reinvestition nach § 6b EStG bei Grundtückskaufvertrag über noch nicht vermessene Grundstücksfläche

1. Ob Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit eines VA bestehen, ist in Anwendung der Auslegungsregeln der § 133, 157 BGB anhand des erklärten Willens der Behörde und des sich daraus ergebenden objektiven Erklärungsinhalts, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte, zu beurteilen. Der Schriftwechsel aus einer vorangegangenen Betriebsprüfung ist dabei mit heranzuziehen. 2. § 6b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Erfordernis der rechtsträgerbezogenen Reinvestition ist anwendbar, wenn sich in einem 2001 geschlossenen Grundstückskaufvertrag über eine noch nicht vermessene Grundstücksfläche die Willensübereinstimmung der Vertragsparteien darauf richtet, dass sie sich über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der Fläche entsprechend einer zeichnerischen Darstellung in einem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung (nach zeichnerischer Grenzziehung oder nach Zahlenangaben eindeutig)einig sind, und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat.

1. Der Antrag wird abgelehnt.