FG München - Urteil vom 31.05.2017
9 K 3041/15
Fundstellen:
DStRE 2018, 1089
IStR 2017, 749

Inländische Betriebsstätte eines Freiberuflers bei Doppelansässigkeit nach DBA

FG München, Urteil vom 31.05.2017 - Aktenzeichen 9 K 3041/15

DRsp Nr. 2017/17135

Inländische Betriebsstätte eines Freiberuflers bei Doppelansässigkeit nach DBA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Der Kläger ist Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay. Er ist Informatiker und arbeitete im Streitjahr für die Firma ...GmbH (nachfolgend: K-GmbH) als selbständiger IT-Berater. In Uruguay ist er seit März 1995 bei den Finanzbehörden als im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnder Einzelunternehmer registriert. Außerdem besitzt er dort einen landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser wurde im Streitjahr von Angehörigen (Schwiegervater, Schwager, zwei volljährige Söhne) bewirtschaftet. Der Kläger ist mit Frau ... verheiratet, der Familienwohnsitz befindet sich in ... Uruguay. Eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen uruguayischen Behörde Direccion General Impositiva (DGI) vom 9. März 2016 liegt vor.