Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger ist Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay. Er ist Informatiker und arbeitete im Streitjahr für die Firma ...GmbH (nachfolgend: K-GmbH) als selbständiger IT-Berater. In Uruguay ist er seit März 1995 bei den Finanzbehörden als im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnder Einzelunternehmer registriert. Außerdem besitzt er dort einen landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser wurde im Streitjahr von Angehörigen (Schwiegervater, Schwager, zwei volljährige Söhne) bewirtschaftet. Der Kläger ist mit Frau ... verheiratet, der Familienwohnsitz befindet sich in ... Uruguay. Eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen uruguayischen Behörde Direccion General Impositiva (DGI) vom 9. März 2016 liegt vor.
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