FG Münster - Zwischenurteil vom 02.06.2006
9 K 4990/02 K,F
Normen:
DBA-NL Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 Art. 5 Abs. 1 Art. 13 Art. 16 Art. 20 Abs. 2 S. 1 Art. 21 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 220
EFG 2006, 1911
IStR 2006, 711

Inländische Steuerfreiheit von im Rahmen einer niederländischen Mitunternehmerschaft bezogenen Drittstaaten-Dividenden

FG Münster, Zwischenurteil vom 02.06.2006 - Aktenzeichen 9 K 4990/02 K,F

DRsp Nr. 2006/24663

Inländische Steuerfreiheit von im Rahmen einer niederländischen Mitunternehmerschaft bezogenen Drittstaaten-Dividenden

Der Gewinnanteil an einer niederländischen Mitunternehmerschaft - hier: "besloten commanditaire vennootschap" (C.V.) - ist nach dem DBA-NL nicht von der inländischen Besteuerung auszunehmen, soweit der Gewinn der C.V. auf Dividenden entfällt, die von in Großbritannien, Belgien oder der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaften gezahlt werden.

Normenkette:

DBA-NL Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 Art. 5 Abs. 1 Art. 13 Art. 16 Art. 20 Abs. 2 S. 1 Art. 21 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, inwieweit ein von der Klin. vereinnahmter Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer in den Niederlanden ansässigen Personengesellschaft nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (DBA-NL) von der Besteuerung auszunehmen ist.