EStG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, § 42d Abs. 1, 6, 7; DBA-Niederlande Art. 10;
Fundstellen:
BB 2000, 138
BFH/NV 2000, 362
BFHE 190, 74
BStBl II 2000, 41
DStR 2000, 103
GmbHR 2000, 154
NZG 2000, 331
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
BFH, Urteil vom 24.03.1999 - Aktenzeichen I R 64/98
DRsp Nr. 2000/494
Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
»1. Arbeitgeber i.S. des Abkommensrechts muß nicht notwendigerweise Arbeitgeber i.S. des Lohnsteuerrechts sein.2. Überläßt eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft von ihr eingestellte Arbeitnehmer an eine inländische Tochtergesellschaft gegen Erstattung der von ihr gezahlten Lohnkosten, so ist die inländische Gesellschaft nicht Arbeitgeber i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG. Die inländische Gesellschaft haftet daher nicht für nicht einbehaltene Lohnsteuer nach § 42d Abs. 1EStG, sondern allenfalls unter den Voraussetzungen des § 42d Abs. 6EStG.«
Normenkette:
EStG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, § 42d Abs. 1, 6, 7; DBA-Niederlande Art. 10;
Gründe:
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