Der Kläger wendet sich gegen die Einkommensteuerfestsetzung 1999.
Der am 6. November 1961 geborene Kläger ist ledig. Er reichte am 17. Oktober 2000 beim Beklagten eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 ein, bei deren Anfertigung der Prozessbevollmächtigte des Klägers mitgewirkt hatte. In Zeile 5 und 6 der Einkommensteuererklärung gab der Kläger folgende Anschrift an: "...".
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