FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.05.2000
1 K 1947/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 63 Abs. 3 ;

Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 1 K 1947/00

DRsp Nr. 2001/2446

Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher

Ein Pflegekind eines Ausländers, der seinen Wohnsitz im Inland hat, kann einen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unabhängig von den ausländerrechtlichen Voraussetzungen begründen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 63 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger für das Pflegekind ... Kindergeld zu gewähren ist.