FG Hessen - Beschluss vom 21.06.2011
1 V 2518/10
Normen:
UStG § 3 Abs. 6; UStG § 1a Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 891

Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager

FG Hessen, Beschluss vom 21.06.2011 - Aktenzeichen 1 V 2518/10

DRsp Nr. 2011/14732

Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager

Es ist ernsthaft in Betracht zu ziehen, dass das vorübergehende Verbringen von Waren, zu deren Abnahme der Kunde verpflichtet ist, in ein Konsignationslager und die anschließende, ohne weiteres Zutun des Lieferanten durch den Kunden erfolgte Entnahme aus dem Konsignationslager als einheitliche, in Deutschland nicht steuerbare innergemeinschaftliche Lieferung zu beurteilen ist.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 6; UStG § 1a Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob von der Antragstellerin in den Streitjahren unter Einschaltung eines Konsignationslagers erbrachte Lieferungen umsatzsteuerbare Inlandslieferungen oder nur in Spanien steuerbare innergemeinschaftliche Lieferungen sind.

Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellschaft nach spanischem Recht, die in Spanien die Herstellung und den Handel mit … für die …industrie betreibt und über keine Betriebstätte in Deutschland verfügt.

Im Rahmen einer gegen zwei Verantwortliche der Antragstellerin von der Steuerfahndung des Antragsgegners (Finanzamt – FA –) wegen Verdachts der Hinterziehung von Umsatzsteuer ab 2003 bzw. ab 2005 durchgeführten Ermittlungsverfahren wurde folgende Feststellungen getroffen: