Innergemeinschaftliche Lieferung; Ordnungsgemäßer Belegnachweis; Abholvollmacht; Gutglaubensschutz - Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Belegnachweis zum Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2008 - Aktenzeichen 1 V 839/08 A (U)
DRsp Nr. 2009/3782
Innergemeinschaftliche Lieferung; Ordnungsgemäßer Belegnachweis; Abholvollmacht; Gutglaubensschutz - Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Belegnachweis zum Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung
1. Der Nachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung wird nicht ordnungsgemäß geführt, wenn die bei der Lieferung von gebrauchten Kraftfahrzeugen nach Spanien vorgelegte Abholvollmacht nicht erkennen lässt, von welcher Person sie unterzeichnet worden ist, und damit nicht festgestellt werden kann, dass der Abholer tatsächlich Beauftragter des vom Lieferer aufgezeichneten Abnehmers war.2. Die Frage des Gutglaubensschutzes nach Maßgabe des § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG stellt sich erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nachgekommen ist.