Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.08.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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