Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 7. Juni 2022 (Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der B mbH & Co. KG (nachfolgend: Insolvenzschuldnerin), über deren Vermögen nach einem Antrag vom 4. August 2016 durch Beschluss vom 2. Januar 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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