Die Berufung des Klägers zu 1. wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die in beiden Rechtszügen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 1. zu 90% und der Kläger zu 2. zu 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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