Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.11.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Der Streitwert im Berufungsrechtszug wird auf 34.635,31 € festgesetzt.
I.
Auf den am 24.04.2015 bei Gericht eingegangenen Eigenantrag der Schuldnerin eröffnete das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 01.07.2015 -
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