Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 22. Juni 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die Rückforderungsansprüche der Klägerin zur Insolvenzmasse.
Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A in B (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar vom 30. März 2015 (Bl. 9 d.A.) das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der zur Insolvenzeröffnung führende Antrag der C war am 13. Januar 2015 bei dem Amtsgericht Fritzlar eingegangen (Bl. 10 d.A.).
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