Insolvenzfeststellungsbescheid; Teilrücknahme; Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes; Streitwert - Teilrücknahme durch Herabsetzung der Forderung im Insolvenzfeststellungsbescheid
FG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2000 - Aktenzeichen 14 K 2809/00 U
DRsp Nr. 2001/1515
Insolvenzfeststellungsbescheid; Teilrücknahme; Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes; Streitwert - Teilrücknahme durch Herabsetzung der Forderung im Insolvenzfeststellungsbescheid
1. In der Herabsetzung der in einem Insolvenzfeststellungsbescheid ausgewiesenen Forderung liegt eine Teilrücknahme i. S. d. § 130 Abs. 1AO, so dass es zur Fortsetzung eines anhängigen Klageverfahrens keines Antrags nach § 68FGO bedarf.2. In gerichtlichen Streitigkeiten wegen Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle bestimmt sich der Streitwert allein nach der zu erwartenden Quote.