Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.07.2020, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieser Beschluss und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 33.517,50 € festgesetzt.
I.
Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Hinweisbeschluss vom 20.12.2021 sowie den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.07.2020 Bezug genommen.
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