BFH - Beschluss vom 22.02.2007
IX B 186/04
Normen:
FGO § 155; ZPO § 240;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1514

Insolvenzverfahren; Verfahrenslöschung in den Registern des Gerichts

BFH, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen IX B 186/04

DRsp Nr. 2007/11842

Insolvenzverfahren; Verfahrenslöschung in den Registern des Gerichts

Bei einer Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers erscheint es zweckmäßig, das Verfahren in den Registern des BFH zu löschen, wenn nach Anfrage beim Insolvenzverwalter mit einer Aufnahme des Verfahrens gegenwärtig nicht zu rechnen ist.

Normenkette:

FGO § 155; ZPO § 240;

Gründe: