FG Niedersachsen - Urteil vom 27.06.2013
6 K 47/13
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
DStR 2014, 14
NZI 2014, 5
ZInsO 2014, 411

Insolvenzverfahren: Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2013 - Aktenzeichen 6 K 47/13

DRsp Nr. 2013/20935

Insolvenzverfahren: Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters ist der Vermögensverfall zu vermuten. Auch wenn das Insolvenzverfahren nach der InsO das Ziel haben kann, die Gläubiger unter Erhaltung des Unternehmens des Schuldners zu befriedigen und dem Schuldner Gelegenheit zu geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, begründet doch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerade die Vermutung des Vermögensverfalls und ist als solche nicht geeignet, die Vermutung zu widerlegen.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater.

Der im Jahr … geborene Kläger wurde 1997 zum Steuerberater bestellt. Bis Ende 2011 war er selbstständig als Steuerberater tätig, zuletzt als Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft…Seit dem 1.1.2012 ist der Kläger als Angestellter in der Steuerberatungskanzlei … nichtselbstständig tätig.

Am 28.11.2011 gab der Kläger eine eidesstattliche Versicherung vor dem Notar … ab. Danach bestanden die folgenden Verbindlichkeiten:

- 447.317,02 Euro

- 573.331,67 Euro

- 2.357,66 Euro

- 47.445,87 Euro

- 603.961,82 Euro

- 313.591,38 Euro

- 132.616,10 Euro