FG Sachsen, vom 24.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1526/04
Insolvenzverwalter als Haftungsschuldner i.S.d. § 69 Abgabenordnung (AO) aufgrund einer Zahlung von Arbeitslöhnen ohne Steuerabführung unter Überschreitung seiner Verwaltungsbefugnisse; Vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt als Verfügungsberechtigter i.S.d. § 35 AO aufgrund tatsächlicher Verfügungsgewalt über das Vermögen einer Gesellschaft; Fähigkeit der Ausdehnung eigener oder fremder Vertretungsbefugnisse als mittelbare rechtliche Verfügungsbefugnis i.S.d. § 35 AO
BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - Aktenzeichen VII B 156/08
DRsp Nr. 2009/21088
Insolvenzverwalter als Haftungsschuldner i.S.d. § 69Abgabenordnung (AO) aufgrund einer Zahlung von Arbeitslöhnen ohne Steuerabführung unter Überschreitung seiner Verwaltungsbefugnisse; Vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt als Verfügungsberechtigter i.S.d. § 35AO aufgrund tatsächlicher Verfügungsgewalt über das Vermögen einer Gesellschaft; Fähigkeit der Ausdehnung eigener oder fremder Vertretungsbefugnisse als mittelbare rechtliche Verfügungsbefugnis i.S.d. § 35AO