Die Antragstellerin zu 1. ist eine Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Antragsteller zu 2. ist Gesellschafter der GbR.
In ihren beim Antragsgegner (Finanzamt - FA -) für die Streitjahre eingereichten Umsatzsteuererklärungen - denen das FA zunächst gefolgt war - erklärte die Antragstellerin zu 1. unter anderem auch die von ihrem Gesellschafter als Konkursverwalter erzielten Umsätze als eigene Umsätze der GbR.
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