Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte der Klägerin für das Streitjahr 2000 der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft, im Streitjahr bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Die Gesellschafter sind als Beratender Betriebswirt bzw. Dipl.-ökonom im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig. Neben dem Hauptsitz in Hannover betrieb die Klägerin Niederlassungen in Braunschweig und Augsburg.
Die Klägerin erzielt überwiegend Einnahmen aus der Konkurs-/Insolvenzverwaltung. Die Insolvenzverwaltertätigkeit erstreckt sich auf die Amtsgerichtsbezirke Hannover, Hameln, Braunschweig, Augsburg sowie gelegentlich Gifhorn und Holzminden.
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